Rechtliches
Diese Fassung ist maßgeblich. Die englische Übersetzung dient der Verständigung und hat keine eigene Rechtswirkung.
Als PDF herunterladenPräambel. Hainzelman stellt Kunden Software- und Plattformleistungen bereit. Kernprodukt sind KI-Mitarbeiter: vorkonfigurierte, rollenbasierte KI-Agenten, die definierte Aufgaben unterstützend übernehmen und dabei, soweit vereinbart, auf Werkzeuge und Systeme des Kunden zugreifen können. Daneben kann Hainzelman die Plattform Hainzeloop oder einzelne Komponenten hiervon als Erweiterung bestehender IT-Systeme oder als eigenständige Bausteine bereitstellen. KI-Mitarbeiter ergänzen die Teams des Kunden, sie ersetzen sie nicht. Der Begriff KI-Mitarbeiter ist eine Produktbezeichnung und begründet kein Arbeits-, Dienst- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis.
Die Hainzelman GmbH, Holstenstraße 17, 25469 Halstenbek, Deutschland (nachfolgend Hainzelman oder Anbieter) stellt Kunden Software- und Plattformleistungen (Leistungen) bereit, insbesondere KI-Mitarbeiter, die Plattform Hainzeloop sowie einzelne Komponenten hiervon, in der Regel gegen ein festes monatliches Entgelt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bereitstellung und Nutzung der Leistungen durch Geschäftskunden (Kunde). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Hainzelman ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn Hainzelman in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB sowie der jeweiligen Einzelvereinbarung (insbesondere Angebot und Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls ein Spezifikationsdokument). Bei Widersprüchen geht die Einzelvereinbarung diesen AGB vor.
KI-Mitarbeiter bezeichnet einen von Hainzelman bereitgestellten, rollenbasierten KI-Agenten mit definiertem Funktionsumfang, der auf der Plattform betrieben wird und dabei, soweit vereinbart, auf Werkzeuge und Systeme des Kunden zugreifen kann.
Rolle bezeichnet den vertraglich festgelegten Aufgaben- und Funktionsumfang eines KI-Mitarbeiters (z. B. Reporting-Assistenz, Recherche-Assistenz, Sachbearbeitung Angebotswesen).
Hainzeloop bezeichnet die Laufzeit- und Orchestrierungsumgebung von Hainzelman (Agent-Harness), die KI-Modelle, Werkzeuge, Datenquellen sowie Freigabe- und Protokollierungsschritte zu ausführbaren Arbeitsabläufen verbindet.
Plattform bezeichnet Hainzeloop einschließlich Quellcode, Modellen, Komponenten, Konfigurationen, Container-Images und Werkzeugen, auf deren Grundlage die Leistungen erbracht werden.
Komponente bezeichnet einen einzelnen, abgrenzbaren Bestandteil der Plattform (z. B. Laufzeitumgebung, Konnektor, Schnittstelle, Modul), der auch unabhängig von einem KI-Mitarbeiter bereitgestellt werden kann.
Kundeninhalte bezeichnet alle Daten, Dokumente, Eingaben und sonstigen Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in die Leistungen einbringen oder die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden.
Betrieb im Kundenumfeld bezeichnet jede Bereitstellung von Software, Container-Images oder Komponenten von Hainzelman, die ganz oder teilweise auf einer vom Kunden kontrollierten oder ihm zugänglichen Infrastruktur betrieben wird.
Kundenmodell bezeichnet ein KI-Modell, das der Kunde selbst stellt oder lizenziert oder das der Kunde nach Anbieter oder Version ausdrücklich vorgibt.
Die Darstellung der Leistungen, des Rollenkatalogs und etwaiger Demonstrationen stellt kein verbindliches Angebot dar.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch Hainzelman zustande. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail), durch Gegenzeichnung des Angebots oder durch Bereitstellung der Leistung.
Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen. Diese können insbesondere bestehen in:
Welche Leistungen, welcher Funktionsumfang und welches Betriebsmodell gelten, ergibt sich aus der Einzelvereinbarung. Diese AGB gelten für alle vorgenannten Leistungsformen; Regelungen, die ausdrücklich auf KI-Mitarbeiter abstellen, gelten für die Bereitstellung von Hainzeloop oder einzelner Komponenten entsprechend.
Ergänzende Dienstleistungen – etwa Vorbereitungs- und Konzeptionsleistungen (Spezifikations-Sprint), Einrichtungs-, Anpassungs- oder Schulungsleistungen – sind optional, nicht Voraussetzung für die Nutzung und werden nur erbracht und gesondert vergütet, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.
Soweit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, ist vor produktiver Nutzung der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich.
Hainzelman stellt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen bereit und betreibt diese, soweit vereinbart, auf Grundlage der Plattform.
Die Leistungen können nach Maßgabe der Einzelvereinbarung vollständig durch Hainzelman, ganz oder teilweise im Kundenumfeld (§ 8) oder in einer Kombination hiervon betrieben werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Betriebsmodell besteht nur, soweit ausdrücklich vereinbart.
KI-Mitarbeiter und Komponenten können im jeweils vereinbarten Umfang auf bestehende Werkzeuge und Systeme des Kunden (z. B. Microsoft 365, gängige ERP- oder CRM-Systeme) zugreifen und diese nutzen. Eine Anbindung erfolgt nur, soweit sie vereinbart, technisch verfügbar und vom Kunden freigegeben ist.
Der Einsatz von KI-Modellen richtet sich nach § 11.
Kundendaten, Prompts, Retrieval-Indizes und Ausführungsprotokolle werden grundsätzlich auf Infrastruktur innerhalb der Europäischen Union (vorrangig Deutschland) verarbeitet und gespeichert, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Hainzelman ist berechtigt, die Leistungen und die Plattform jederzeit weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und anzupassen, insbesondere aus technischen Gründen, wegen geänderter Rechtslage oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit, soweit der vertraglich geschuldete Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Hainzelman schuldet keinen bestimmten Erfolg einzelner KI-Ergebnisse. Die Funktionalität der zugrunde liegenden Modelle unterliegt auch den Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter; für deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang sowie für etwaige falsche, unvollständige oder irreführende Ergebnisse übernimmt Hainzelman keine Gewähr (siehe § 15).
Soweit ein Spezifikationsdokument vereinbart wurde, erfolgt die Einrichtung auf dessen Grundlage. Andernfalls richtet sich die Einrichtung nach der gebuchten Leistung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Eine begleitete Einarbeitungsphase, in der ein KI-Mitarbeiter auf Prozesse, Formate und Entscheidungskriterien des Kunden angepasst wird, erfolgt, soweit sie vereinbart ist.
Der Kunde stellt die für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit, soweit diese für die vereinbarte Nutzung benötigt werden, und benennt eine verantwortliche Kontaktperson.
Soweit Verzögerungen darauf beruhen, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden ausbleiben oder verspätet erfolgen, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; ein hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
Soweit ein Self-Onboarding angeboten wird, gelten die dort bereitgestellten Konfigurationshinweise; der Kunde bleibt für die sachgerechte Konfiguration im Rahmen der vorgegebenen Leitplanken verantwortlich.
Alle Rechte an der Plattform, der Software, dem Quellcode, den Modellen und Modellgewichten, den Prompt- und Agentenarchitekturen, Konfigurationen, Komponenten, Methoden, dem Know-how sowie an Weiterentwicklungen stehen ausschließlich Hainzelman bzw. ihren Lizenzgebern zu. Ein Übergang von Eigentum an Software oder Quellcode findet nicht statt.
Hainzelman räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht ein, die Leistungen und die zugehörige Software für die eigenen internen Geschäftszwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
Die vorstehenden Nutzungsrechte und - beschränkungen gelten ausdrücklich auch für Test-, Demo-, Sandbox- und Evaluierungszugänge sowie für Prototypen.
An Kundeninhalten erwirbt Hainzelman keine Rechte über das zur Leistungserbringung erforderliche Maß hinaus. Kundeninhalte bleiben Eigentum des Kunden.
Erkenntnisse, Verbesserungen, generische Muster und Weiterentwicklungen, die Hainzelman im Rahmen der Leistungserbringung gewinnt und die keine Kundeninhalte und keine vertraulichen Informationen des Kunden offenbaren, darf Hainzelman frei für die Weiterentwicklung ihrer Leistungen nutzen.
Soweit Hainzelman im Rahmen ergänzender Dienstleistungen Arbeitsergebnisse in Dokumentenform erstellt (z. B. Spezifikations- oder Konzeptdokumente), darf der Kunde diese nach vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung für eigene Zwecke verwenden. Rechte an der Plattform und ihren Bestandteilen werden hierdurch nicht übertragen; insoweit gelten ausschließlich die in § 6 und § 7 beschriebenen Nutzungsrechte.
Bei Verstoß gegen wesentliche Nutzungsbeschränkungen ist Hainzelman berechtigt, die Nutzung nach vorheriger Androhung – bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne vorherige Androhung – ganz oder teilweise zu sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 17) bleibt unberührt.
Die Nutzungsrechte des Kunden nach Beendigung des Vertrages richten sich nach § 7 und § 8.
Bedingte Rechtseinräumung. Hainzelman räumt dem Kunden bereits mit Vertragsschluss – aufschiebend bedingt auf den Eintritt eines Fortbestandsfalls nach Absatz 2 – ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, zeitlich unbefristetes, unwiderrufliches und ab Bedingungseintritt unentgeltliches Recht ein, die zu diesem Zeitpunkt bei ihm eingesetzten Leistungen sowie die zugehörige Software und Komponenten in der zum Zeitpunkt des Bedingungseintritts vorliegenden Fassung für eigene interne Geschäftszwecke weiter zu nutzen, zu betreiben, zu installieren, wiederherzustellen und instand zu halten (Fortbestandslizenz). Die Rechtseinräumung wird bereits mit Vertragsschluss vorgenommen; es bedarf zu ihrer Wirksamkeit im Fortbestandsfall keiner weiteren Erklärung oder Mitwirkung von Hainzelman.
Fortbestandsfall. Ein Fortbestandsfall liegt vor, wenn:
Kein Fortbestandsfall bei Übernahme oder Umstrukturierung. Ein Fortbestandsfall liegt ausdrücklich nicht vor bei:
In den Fällen des Absatzes 3 besteht dieser Vertrag unverändert fort. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine Zustimmung zur Übertragung dieses Vertrages auf einen Rechtsnachfolger oder Erwerber, sofern dieser vollständig in sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag eintritt.
Umfang und Grenzen der Fortbestandslizenz. Die Fortbestandslizenz ist beschränkt auf den zuletzt gebuchten Leistungs- und Funktionsumfang sowie auf die zuletzt bereitgestellte Fassung. Sie umfasst insbesondere nicht:
Der Kunde darf sich zur Ausübung der Fortbestandslizenz eines Dritten (z. B. eines IT-Dienstleisters) bedienen, sofern dieser kein Wettbewerber von Hainzelman ist und schriftlich auf die Vertraulichkeitspflichten nach § 9 sowie die Beschränkungen dieses § 7 verpflichtet wird.
Fortgeltung der Schutzpflichten. Die Verpflichtungen aus § 9 sowie das Verbot des Reverse Engineering nach § 8 Abs. 3 lit. a bestehen auch im Fortbestandsfall fort. Zulässig sind lediglich solche Handlungen, die zwingend erforderlich sind, um die Software im Rahmen der Fortbestandslizenz bestimmungsgemäß weiter zu betreiben oder wiederherzustellen.
Technische Ermöglichung. Hainzelman wird technische Deaktivierungsmechanismen nach § 8 Abs. 5 im Fortbestandsfall nicht auslösen und trifft bereits während der Vertragslaufzeit angemessene Vorkehrungen dafür, dass dem Kunden die für den Weiterbetrieb erforderlichen Lizenzschlüssel, Konfigurationen und Betriebsdokumentationen im Fortbestandsfall zur Verfügung stehen. Die Löschungs- und Deinstallationspflichten nach § 8 Abs. 6 gelten im Fortbestandsfall nicht, solange und soweit die Fortbestandslizenz besteht.
Leistungen Dritter. Die Fortbestandslizenz erstreckt sich nicht auf Rechte an Komponenten, Modellen oder Diensten Dritter (insbesondere KI-Modelldiensten). Deren Nutzung richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters; der Kunde ist für eigene Zugänge, Verträge und Entgelte selbst verantwortlich. Eine Funktionsfähigkeit der Software im Fortbestandsfall wird insoweit nicht geschuldet.
Bis zum Eintritt des Fortbestandsfalls entstandene Zahlungsansprüche von Hainzelman bleiben unberührt.
Rechtliche Grenzen. Soweit zwingende insolvenzrechtliche Vorschriften, insbesondere §§ 103, 119 InsO, der Wirksamkeit einzelner Regelungen dieses § 7 entgegenstehen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Fortbestandslizenz – der Sicherung des Weiterbetriebs beim Kunden – so weit entspricht, wie dies rechtlich zulässig ist.
Werden zur Leistungserbringung Software, Container-Images oder Komponenten von Hainzelman auf einer vom Kunden kontrollierten oder ihm zugänglichen Infrastruktur betrieben, erfolgt dies ausschließlich zum Zweck des bestimmungsgemäßen Betriebs der gebuchten Leistung und ausschließlich für die Vertragslaufzeit.
Sämtliche bereitgestellten Software- und Komponentenbestandteile bleiben geistiges Eigentum von Hainzelman bzw. ihrer Lizenzgeber. Der Kunde erwirbt hieran kein Eigentum, sondern lediglich das in § 6 beschriebene, zeitlich begrenzte Nutzungsrecht.
Dem Kunden sowie den für ihn tätigen Personen ist im Hinblick auf bereitgestellte Software und Komponenten insbesondere untersagt: Architektur, Prompts, Konfigurationen oder Funktionsweise offenzulegen, zu extrahieren oder zu rekonstruieren, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend gesetzlich erlaubt und zuvor erfolglos bei Hainzelman angefragt wurde;
Der Kunde trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die bereitgestellten Komponenten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen, und beschränkt den Zugriff auf solche Personen, die ihn für den bestimmungsgemäßen Betrieb benötigen. Der Kunde stellt sicher, dass diese Personen den vorstehenden Beschränkungen unterliegen.
Hainzelman ist berechtigt, technische Schutzmaßnahmen (z. B. Verschlüsselung, Lizenz- und Integritätsprüfungen, Telemetrie zur Missbrauchserkennung, Deaktivierungsmechanismen nach Vertragsende) einzusetzen. Der Kunde wird diese nicht umgehen oder beeinträchtigen.
Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sämtliche bereitgestellten Software- und Komponentenbestandteile sowie hiervon erstellte Kopien unverzüglich zu deinstallieren bzw. zu löschen und dies auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Hainzelman ist berechtigt, bereitgestellte Komponenten nach Vertragsende technisch zu deaktivieren. Abweichendes gilt im Fortbestandsfall nach § 7.
Die Verpflichtungen aus diesem § 8 sowie aus § 6 und § 9 bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und verwenden sie nur für Vertragszwecke. Vertrauliche Informationen sind alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen, insbesondere die Plattform, der Quellcode, Container-Images, Modelle, Prompts, Architekturen, Preis- und Konzeptunterlagen sowie Kundeninhalte.
Die Software, der Quellcode, die Container-Images, Modellgewichte und die Architektur von Hainzelman stellen Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) dar. Der Kunde wird angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen und jede Handlung unterlassen, die ein Erlangen, Nutzen oder Offenlegen dieser Geheimnisse im Sinne der §§ 4 ff. GeschGehG darstellt.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch für Mitarbeiter, verbundene Unternehmen und Dienstleister der Parteien; die Parteien verpflichten diese entsprechend. Sie besteht für die Dauer des Vertrages sowie für fünf Jahre nach dessen Beendigung fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie zeitlich unbegrenzt, solange diese geheim bleiben.
Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung von Dritten erlangt wurden oder aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzteren Fall ist die andere Partei – soweit zulässig – vorab zu informieren.
Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus § 6, § 7, § 8 oder diesem § 9 kann Hainzelman neben dem Ersatz des entstandenen Schadens auch Unterlassung sowie Beseitigung verlangen.
Die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz und dem Urheberrecht bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Darlegung eines konkreten Schadens bleibt Hainzelman unbenommen.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften bei der Nutzung der Leistungen verantwortlich, insbesondere des Datenschutz- und Arbeitsrechts sowie etwaiger Mitbestimmungsrechte (z. B. Beteiligung des Betriebsrats).
Der Kunde darf nur Inhalte einbringen, zu deren Nutzung er berechtigt ist und die keine Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind.
Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und meldet Störungen sowie Sicherheitsvorfälle unverzüglich. Er wirkt bei der Störungsbeseitigung mit.
Der Kunde überprüft die Ergebnisse der Leistungen im erforderlichen Umfang und stellt sicher, dass insbesondere wesentliche oder unwiderrufliche Entscheidungen einer menschlichen Prüfung und Freigabe unterliegen.
Der Kunde nimmt regelmäßige Sicherungen seiner eigenen Inhalte und Systeme vor.
Die Leistungen nutzen KI-Modelle, insbesondere Large Language Models (LLM), sowie Dienste von Drittanbietern (z. B. Anthropic, OpenAI/Microsoft Azure, Google Cloud, Amazon Bedrock) und selbstgehostete Modelle.
Hainzelman wählt das jeweils geeignete Modell nach Eignung, Kosten und Datenschutzanforderungen aus und ist berechtigt, das eingesetzte Modell zu wechseln, solange der vereinbarte Funktionsumfang erhalten bleibt.
Die Datenverarbeitung durch Drittanbieter erfolgt unter Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Auftragsverarbeitungsverträge, EU-Standardvertragsklauseln). Soweit eine Verarbeitung ausschließlich innerhalb der EU/des EWR vereinbart ist, hält Hainzelman dies ein.
Kundendaten werden nicht zum Training der zugrunde liegenden Foundation-Modelle der Drittanbieter verwendet. Eine Verbesserung der Leistungen erfolgt ausschließlich kundenspezifisch innerhalb des jeweiligen Mandanten.
Kundenmodelle. Auf Wunsch des Kunden kann ein Kundenmodell eingesetzt werden, indem der Kunde eigene Zugänge oder Lizenzen stellt oder ein bestimmtes Modell, einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte Version vorgibt. Die Einrichtung erfolgt nur, soweit technisch möglich und vereinbart; ein hierdurch entstehender Mehraufwand für Einrichtung und Betrieb kann gesondert berechnet werden.
Beschaffung, Lizenzierung, Verfügbarkeit, Kosten, Sicherheit und datenschutzrechtliche Zulässigkeit eines Kundenmodells liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung des Kundenmodells durch Hainzelman im vereinbarten Umfang zulässig ist.
Verantwortungsabgrenzung. Soweit Abweichungen vom vereinbarten Funktionsumfang, Störungen, Qualitätsmängel, Sicherheitsvorfälle oder Rechtsverletzungen darauf beruhen, dass ein Kundenmodell eingesetzt wird, trifft Hainzelman insoweit keine Verantwortlichkeit; Gewährleistungs- und Verfügbarkeitszusagen entfallen in diesem Umfang. Der Kunde stellt Hainzelman von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Nutzung des Kundenmodells beruhen. Die Haftungsregelungen des § 15 bleiben unberührt.
Keine Erstattung. Setzt der Kunde ein Kundenmodell ein, entfällt ein im Entgelt enthaltenes Modellnutzungskontingent (§ 14) ganz oder teilweise, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung, Minderung, Verrechnung oder Auszahlung entsteht. Das vereinbarte monatliche Entgelt bleibt unverändert.
Hainzelman haftet nicht für Einschränkungen, Ausfälle oder sonstige Probleme, die durch Drittanbieter verursacht werden und außerhalb des Einflussbereichs von Hainzelman liegen.
Soweit vereinbart, richtet Hainzelman Kommunikationskanäle für den Kunden ein, bindet diese an und betreibt sie (z. B. Messenger-, Chat-, Telefonie-, E-Mail- oder Kollaborationsdienste). Dies kann über Konten, Rufnummern, Anwendungen oder Umgebungen erfolgen, die bei Hainzelman geführt oder bei Drittanbietern auf Hainzelman registriert sind (betreute Umgebungen).
Die Nutzung unterliegt zusätzlich den Bedingungen, Richtlinien und Nutzungsbeschränkungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Kunde beachtet diese und unterlässt Inhalte oder Nutzungsformen, die hiergegen verstoßen.
Der Kunde ist für die Inhalte und die Rechtmäßigkeit der über die Kanäle geführten Kommunikation verantwortlich, insbesondere für erforderliche Einwilligungen sowie für wettbewerbs-, telekommunikations- und datenschutzrechtliche Anforderungen.
Sperrungen, Einschränkungen sowie Gebühren- oder Bedingungsänderungen durch Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von Hainzelman. Hainzelman informiert den Kunden unverzüglich und wirkt im zumutbaren Umfang auf eine Wiederherstellung hin. Hainzelman ist berechtigt, einen Kanal anzupassen oder durch einen gleichwertigen zu ersetzen.
Ein Anspruch auf Übertragung von Konten, Rufnummern oder Kennungen aus betreuten Umgebungen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart und nach den Bedingungen des Drittanbieters zulässig ist. Hainzelman unterstützt eine Übertragung im zumutbaren Umfang gegen Aufwandsersatz.
Der Kunde stellt Hainzelman von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß des Kunden gegen Absatz 2 oder Absatz 3 beruhen.
Hainzelman gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Leistungen von mindestens 98 % im Kalendermonatsmittel, ausgenommen geplante Wartungsfenster und von Hainzelman nicht zu vertretende Ausfallzeiten (insbesondere Störungen bei Drittanbietern oder höhere Gewalt). Die Verfügbarkeit wird am Übergabepunkt der Leistung gemessen.
Support wird zu den im Angebot vereinbarten Servicezeiten und -modalitäten geleistet (standardmäßig zu üblichen Geschäftszeiten). Ein 24/7-Support ist gesondert zu vereinbaren.
Störungen sind unverzüglich in Textform zu melden. Hainzelman bearbeitet und behebt Störungen nach Priorität.
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Preismodell. Die laufende Nutzung wird als festes monatliches Entgelt je Rolle oder je vereinbarter Leistung abgerechnet; ergänzende Dienstleistungen und individuelle Anpassungen werden gesondert vergütet.
Abrechnungszeitraum. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Beginnt die Bereitstellung im Laufe eines Kalendermonats, wird das Entgelt für diesen Monat anteilig nach Kalendertagen ab dem Tag der Bereitstellung berechnet und mit der Bereitstellung in Rechnung gestellt. Für jeden folgenden Kalendermonat wird das volle Monatsentgelt zum ersten Tag des Monats in Rechnung gestellt.
Modellnutzungskontingent. Im monatlichen Entgelt ist ein Kontingent für die Nutzung der zugrunde liegenden KI-Modelle bis zu einer vertraglich definierten Obergrenze enthalten. Überschreitet die tatsächliche Nutzung diese Obergrenze, ist Hainzelman berechtigt, die darüber hinausgehenden nachgewiesenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen oder den Wechsel in einen höheren Tarif zu verlangen. Der Kunde wird vor einer Mehrberechnung informiert.
Mehrkosten nach Absatz 3 werden nachträglich abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Ende eines Kalendermonats für den vorangegangenen Kalendermonat.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt vorrangig im SEPA-Lastschriftverfahren, sofern der Kunde Hainzelman ein entsprechendes Mandat erteilt, oder – nach Vereinbarung – per Kreditkarte; der jeweilige Betrag wird mit Rechnungsstellung fällig und wird zu diesem Zeitpunkt eingezogen bzw. der hinterlegten Kreditkarte belastet. Ist weder ein Lastschrifteinzug noch eine Kreditkartenzahlung vereinbart oder ist eine solche Zahlung nicht möglich, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Frist für die Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt.
Der Kunde hält die hinterlegten Zahlungsdaten aktuell. Kosten, die Hainzelman durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift oder eine fehlgeschlagene Kreditkartenbelastung entstehen, trägt der Kunde.
Hainzelman ist berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen anzupassen, jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss und um höchstens 10 % pro Jahr. Bei einer Erhöhung um mehr als 10 % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
Bei Zahlungsverzug ist Hainzelman berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu erheben und – nach vorheriger Ankündigung – die Leistung zu sperren.
Hainzelman haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hainzelman nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Schäden aus inhaltlich fehlerhaften, unvollständigen oder irreführenden KI-Ergebnissen ist – außerhalb der Fälle nach Absatz 1 – ausgeschlossen. Der Kunde ist für eine angemessene Prüfung der Ergebnisse verantwortlich (§ 10 Abs. 4).
Für den Verlust von Daten haftet Hainzelman nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Hainzelman.
Die Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze ein, insbesondere die DSGVO. Vor produktiver Nutzung schließen die Parteien, soweit erforderlich, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
Hainzelman verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden und nutzt sie nicht zu eigenen Zwecken, soweit nicht gesetzlich anderes vorgeschrieben ist.
Jede Tätigkeit eines KI-Mitarbeiters wird in einem kundenseitig zugänglichen Protokoll erfasst, um die Transparenz- und Nachvollziehbarkeitsanforderungen der DSGVO und der KI-Verordnung zu unterstützen.
Nach Vertragsende werden Kundendaten spätestens innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die Laufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, wird das monatliche Abonnement je Rolle oder je vereinbarter Leistung auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
Die Kündigung einzelner Rollen oder Leistungen sowie des Vertrages insgesamt erfolgt in Textform (z. B. E-Mail) oder, soweit ein Kundenportal bereitgestellt wird, über dieses.
Bei vereinbarter Jahreslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Hainzelman insbesondere vor bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 6, § 8 oder § 9.
Mit Wirksamwerden der Kündigung enden die Nutzungsrechte des Kunden; es gelten die Pflichten nach § 8 (Deinstallation und Löschung) fort. § 7 bleibt unberührt.
Hainzelman kann diese AGB bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei geänderter Rechtslage oder technischen Entwicklungen, anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann Hainzelman den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. § 7 kann nicht zum Nachteil des Kunden geändert werden.
Sprachfassungen. Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Maßgeblich und rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung; die englische Fassung dient allein der Information. Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Halstenbek, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Hainzelman GmbH Holstenstraße 17 · 25469 Halstenbek · www.hainzelman.com